Zur Übergabe des 29. Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, an den Präsidenten des Deutschen Bundestags, Dr. Wolfgang Schäuble, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Wir danken dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, und seinem gesamten Haus für ihren wichtigen Einsatz für einen effektiven Grundrechtsschutz in der digitalen Gesellschaft und ihren unermüdlichen Einsatz für die notwendige Weiterentwicklung der Informationsfreiheit. Der Bericht zeigt erneut großen, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. Er gibt dem Parlament wichtige Impulse.

Ob unsichere Videokonferenzsysteme, in Restaurants umherfliegende Adressbögen oder seit Jahren ungeklärte Rechtsfragen bezüglich des transatlantischen Datenaustauschs – nicht zuletzt die Corona-Krise hat breiten Teilen der Gesellschaft bewusst gemacht, wie wichtig der Grundrechtsschutz im Digitalen und gute Gesetzgebung in diesem Bereich ist. Wir ermuntern den Bundesbeauftragten, auch in Zukunft auf Missstände hinzuweisen und Impulse zu setzen.

Leider waren Bundesregierung und das federführend zuständige Bundesinnenministerium im Bereich des digitalen Grundrechtsschutzes Totalausfälle. Gesetzgeberische Handlungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger blieben weitgehend aus. Nicht einmal die im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben wie einen Beschäftigtendatenschutz setzte man um.

Auch die Chancen einer gemeinwohlorientierten Gestaltung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft verkennen CDU/CSU und SPD bis heute. Die notwendige Weiterentwicklung der Informationsfreiheit, die Vitalisierung unserer Demokratie durch mehr Open Data und die Schaffung eines Bundestransparenzgesetzes packte man ebenfalls nicht an. Die Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste durch Parlament und Aufsichtsbehörden zersplittert man.

Stattdessen weitete man die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zum Sammeln und Speichern personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger erneut exorbitant aus. Auf eindringliche Warnungen des Beauftragten, der dem Parlament immer wieder auch als Sachverständiger zur Verfügung stand und unter anderem ein Moratorium für neue Sicherheitsgesetze forderte, hörte man bewusst nicht. Die Quittung bekam man mehrfach in Form von Urteilen höchster Gerichte. 

Weiter werben wir dafür, dass der Bundesbeauftragte stärker in Gesetzgebungsprozesse eingebunden und seinen Empfehlungen tatsächlich gefolgt wird. Dort, wo gewünscht, sollte er bei Anhörungen der Fachausschüsse des Parlaments als Sachverständiger „vor die Klammer gezogen“ werden. Auch setzen wir uns weiter dafür ein, dass die Tätigkeitsberichte im Parlament debattiert werden. Die Länder fordern wir auf, die unabhängigen Aufsichtsbehörden zu stärken, die ebenfalls eine extrem wichtige Arbeit leisten.