Zum Kabinettbeschluss des Demokratiefördergesetzes (DFördG) erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:


Die Razzien in der sogenannten Reichsbürgerszene haben einmal mehr deutlich gemacht: Unsere Demokratie ist kein Selbstläufer und sie steht von vielen Seiten unter Druck. Wir müssen uns für sie einsetzen und sie stärken.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, gemeinsam gegen Demokratiefeinde, gegen Rassismus, Rechtsextremismus und jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit  vorzugehen. Das schaffen wir nicht allein. Wir brauchen eine lebendige und starke Zivilgesellschaft, damit Hass, Hetze und Desinformation unsere Demokratie und Gesellschaft nicht zu zersetzen drohen.

Deshalb müssen wir zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich auf vielfältige Weise für demokratische Grundhaltungen und Strukturen einsetzen, bestmöglich unterstützen und ausstatten.

Das Demokratiefördergesetz schafft nun endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen, um insbesondere die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement zu verbessern und langfristiger zu gestalten.

Für uns ist es maßgeblich, dass der Staat dieses wichtige Engagement der Zivilgesellschaft anerkennt und nicht durch ein Konstrukt wie die Extremismusklausel als Vorbedingung für eine Förderung behindert und damit ungerechtfertigtes staatliches Misstrauen ausdrückt.

Im kommenden Jahr werden wir das Gesetz im Parlament behandeln und beschließen können.

Mit dem Demokratiefördergesetz setzen wir ein zentrales Projekt aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung unserer demokratischen, freien, offenen und vielfältigen Gesellschaft um.