Zum Kabinettsbeschluss einer Reform des Straßenverkehrsrechts (StVG und StVO) erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:
Durch die ambitionierte Reform werden die neuen Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung zukünftig gleichrangig neben den bisherigen Zielen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Gesetz verankert. Damit eröffnet der Bundestag den Kommunen die Handlungs- und Entscheidungsspielräume, die sie schon lange fordern.
Die Ampel-Koalitionäre schaffen die Voraussetzung dafür, dass Kommunen endlich Fahrrad, Bus und Fußverkehr gezielt fördern können. Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Verkehrssicherheit erhöht: Kommunen können in Zukunft Radwege und Fußwege leichter anordnen, d.h. gerade Infrastruktur für schlecht geschützte Verkehrsteilnehmer schaffen.
Zudem werden bürokratische Hürden abgebaut, indem zukünftig aufwändige Nachweis- und Begründungspflichten entfallen können. Der Spielraum der Kommunen bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird vergrößert und die Erprobung sogenannter „Bluelanes“, also Sonderfahrspuren für neue Mobilitätsformen erlaubt.
Mit den Reformen leitet die Ampel einen Paradigmenwechsel im Straßenverkehrsrecht ein. Die Kommunen erhalten eine Rechtsgrundlage, um leichter ihre Straßen sicherer und den öffentlichen Raum lebenswerter zu machen. Hürden zur Förderung von Fuß, Rad und ÖPNV werden abgebaut.
Als grüne Bundestagsfraktion werden wir uns gemeinsam mit SPD und FDP in den nun beginnenden parlamentarischen Beratungen für weitere Verbesserungen stark machen.