Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs für das Bürokratieentlastungsgesetz IV durch die Bundesregierung erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Lukas Benner, Mitglied im Rechtsausschuss:

Mit dem Regierungsentwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz geht die Koalition einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem modernen Staat, der bürokratische Hürden abbaut und den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, Rechnung trägt. Faxgeräte und Aktenordner sind derzeit noch immer ein allzu vertrautes Bild in den Büros und Amtsstuben in unserem Land. Die Herausforderung besteht darin, Verwaltungsprozesse zeitgemäß auszugestalten und gleichzeitig Verlässlichkeit im demokratischen Rechtsstaat weiterhin zu gewährleisten.

Wir müssen dort effektiv nachsteuern, wo Verwaltungsaufwand zum Selbstzweck geworden ist, eine übermäßige Belastung für Unternehmen sowie Bürgerinnen mit sich bringt oder sogar unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte bedeutet. Es ist daher zu begrüßen, dass mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz ein breiter Katalog an Maßnahmen vorgelegt wird, um über die Jahre gewachsene Strukturen weiter zu entschlacken. Hierdurch werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit wirksam entlastet. Durch weitere Schritte zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs wollen wir zudem ganz konkret den Alltag der Menschen in unserem Land erleichtern. Eine digitale und schlanke Bürokratie schafft Akzeptanz und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.