Zum Kabinettsbeschluss für eine dreimonatige IP-Vorratsdatenspeicherung erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr):
„Die Freiheit steht weltweit unter Druck wie selten zuvor. Autokraten greifen fundamentale Grund- und Menschenrechte an, Massenüberwachungsphantasien sind längst nicht mehr nur in China real, sondern prägen zunehmend auch die Politik von Staaten wie den USA. Gerade in solchen Zeiten muss die Bundesrepublik den Autokraten dieser Welt ihr freiheitsliebendes Gegenmodell entgegenstellen.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist eines, wenn nicht das zentrale Bürgerrechtsthema der vergangenen Jahrzehnte. Immer wieder haben Große Koalitionen die Datenspeicherung auf Vorrat, als sicherheitspolitisch unabdingbar dargestellt. Immer wieder wurden die von Großen Koalitionen vorgelegten gesetzlichen Regelungen von höchsten Gerichten für unvereinbar mit unserer Verfassung und europäischem Recht erklärt. Daher gibt es seit Jahren keine entsprechende gesetzliche Regelung – ohne, dass dies signifikante Auswirkungen auf die Strafverfolgung hätte.
Die von der Union in der vergangenen Wahlperiode immer wieder vorgeschlagenen Regelungen wurden – auch in Anhörungen des Bundestags – gleich mehrfach von unabhängigen Sachverständigen als klar verfassungs- und europarechtswidrig eingestuft. Die CSU versuchte wiederholt, zum Beispiel über Änderungsanträge im Bundesrat, die vorgesehene 3-monatige Speicherfrist zu verdoppeln. Daran zeigt sich einmal mehr, auf welch „slippery slope“ man sich hier befindet.
Auch die jüngste Vorlage der Bundesregierung mit einer dreimonatigen Speicherfrist begegnet weiterhin erheblichen juristischen Bedenken, bspw. mit Blick auf die Frage, ob die dezidierten Vorgaben höchster Gerichte (die u.a. die Speicherdauer auf das absolute Minimum beschränken) eingehalten werden. Die Gefahr, dass auch diese Regelung nicht lange Bestand haben wird, ist daher sehr real. Das sorgt auch bei den Strafverfolgungsbehörden für erhebliche Rechtsunsicherheit. Zugleich haben Expert*innen weiterhin erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Maßnahmen und warnen vor der hohen Missbrauchsgefahr großer Datenmengen.
Wir haben mit dem sog. „Quick-Freeze“-Modell vor langem eine Alternative entworfen, die den Anwendern Rechtssicherheit ermöglicht und Grundrechte schont. Quick Freeze ermöglicht eine zielgerichtete Strafverfolgung, in dem bei den Providern vorhandene Daten auf Zuruf eingefroren werden. Das sture Festhalten von Union und SPD an der Forderung nach der VDS verhindert seit Jahren, dass das Quick-Freeze-Instrument den Sicherheitsbehörden zur Verfügung steht, gerade auch beim Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs.
Immer wieder haben wir auch sehr konkrete Vorschläge unterbreitet, um Prävention zu stärken und sexuellen Missbrauch, gerade von Kindern- und Jugendlichen, zielgerichtet zu bekämpfen. Auch die Bundesregierung und die Länder müssen endlich ihren Teil zur Schließung eklatanter Schutzlücken und zur Effektivierung der Strafverfolgung leisten.“