Zur Forderung des Bundesrats, den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verhängten Zulassungsstopps bei Integrationskursen zurückzunehmen, erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein:

Der durch Bundesinnenminister Dobrindt verhängte Stopp von Integrationskursen hat vollkommen zu Recht massive Kritik erfahren. Er ist integrationspolitisch falsch, wirtschaftspolitisch kurzsichtig und findet selbst unter unionsgeführten Ländern keine geschlossene Unterstützung mehr. Dass der Bundesrat nun parteiübergreifend ein Ende dieses Stopps fordert, ist eine klare Ohrfeige für Dobrindts realitätsfernen Kurs.

Ich bin froh, dass Schleswig-Holstein den Antrag unterstützt hat: Sprache ist der Schlüssel zu Arbeit, Bildung und Teilhabe. Es ist gut, dass die Bundesländer noch einmal deutlich gemacht haben, das Sprachförderung keine freiwillige Sozialleistung, sondern eine zentrale Voraussetzung für Integration, gesellschaftliche Teilhabe und Fachkräftesicherung ist. Wer – wie Alexander Dobrindt – Integration sehen Auges behindert, verschärft den Arbeitskräftemangel und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Bereits zuvor hatte ein breites Bündnis aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft in dem Appell „Bedarfsorientierung statt Rückbau: Integrationskurse wirksam weiterentwickeln“ den Entscheidungsstopp scharf kritisiert. Die Unternehmensinitiative „Vielfalt ist Zukunft“, die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen sowie der Deutscher Volkshochschul-Verband forderten, Integrations- und Sprachkurse wieder für ukrainische Geflüchtete, Asylsuchende und EU-Bürger*innen zu öffnen. Neben einer Qualitätsoffensive fordern die Organisationen zurecht auch eine Entbürokratisierung des Sprachkurssystems beim BAMF.

Die jüngste Bundesratssitzung hat noch einmal gezeigt: Der Integrationskursstopp von Bundesinnenminister Dobrindt wird von breiten Teilen der Gesellschaft abgelehnt. Dieses klare Signal über Parteigrenzen hinweg kann Dobrindt nicht ignorieren.

Hintergrund:

Der Zulassungsstopp betrifft rund 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen, insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und schutzsuchende Menschen aus der Ukraine. Aber auch die Träger der Integrationskurse sind aufgrund der stark sinkenden Nachfrage und den damit verbundenen Einnahmeverlusten betroffen. Gerade Angebote im ländlichen Raum und in unmittelbarer Wohnortnähe geraten unter erheblichen Druck. Der Antrag „Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen“ wurde von den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz eingebracht. Neben diesen stimmten auch Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Saarland für den Antrag. Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte schon Ende Februar in ihrem Antrag „Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben“ gefordert, dass Bundesinnenminister Dobrindt die Aussetzung der Zulassungen sofort zurücknimmt.