Zur Verabschiedung der Notfallreform im Deutschen Bundestag erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Segeberg und Lübeck:
Mit dem Gesetz wird sich die Versorgung im Notfall erheblich verbessern, Personal entlastet und die Gesundheitsausgaben gesenkt. Die Leitidee ist: Nicht jeder Notfall braucht Rettungsdienst oder Notaufnahme, sondern kann zum Beispiel auch am Notfallort, also zu Hause oder im Pflegeheim, oder telemedizinisch abschließend versorgt werden. Wer den Notruf wählt, soll zudem besser vermittelt werden. Das spart Hilfesuchenden Wartezeit und Umwege und entlastet Rettungskräfte und Notaufnahmen. So profitieren Patientinnen, Patienten und Einrichtungen gleichermaßen.
Die Reform beruht in wesentlichen Teilen auf grüner Vorarbeit. Sie wurde maßgeblich während der Ampel-Zeit erarbeitet. Nach dem Aus der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde sie mit einem eigenen Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Der nun verabschiedete Gesetzentwurf deckt sich zu großen Teilen mit dem Vorschlag, den wir Grüne schon vor einem Jahr in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. So ist sehr viel Zeit vergangen bei einem Gesetz, das eigentlich schon fertig war.
Rettungsdienst und Notfallversorgung werden in den Ländern und Kommunen organisiert. Ein Gesetz verbessert noch keinen Einsatz. Entscheidet ist nun die Umsetzung vor Ort, d.h. durch Land und Kommunen. Wichtig sind klare Zeitpläne, die Umsetzung im Landesrettungsdienstgesetz, aber auch ein gemeinsames Vorgehen mit den Krankenhäusern, Kassenärzten und Rettungsdiensten.
Kritisch sehe ich das Zusammenspiel mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz von CDU, CSU und SPD : Weil die ambulante Versorgung gedeckelt wird, sehen wir jetzt schon eine Verknappung von Arztterminen, wodurch auch die Belastung der Notaufnahmen weiter steigen wird. Die Notaufnahmen wiederum werden aufgrund einer fehlenden auskömmlichen Finanzierung der ambulanten Notfallbehandlung häufiger Patienten aufnehmen müssen. Das ist für die Patienten mit unnötigem Aufwand und medizinischen Risiken verbunden, für die Krankenkassen mit vermeidbaren Ausgaben.