Zur heutigen Unterzeichnung des umstrittenen SWIFT-Abkommens zwischen der EU und den USA erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Das umstrittene Abkommen ist überstürzt unterzeichnet worden. Die europäischen Unterhändler wären gut beraten gewesen, die nach wie vor bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken vollständig auszuräumen. Stattdessen zog man es vor, das Abkommen schnell unter Dach und Fach zu bekommen obwohl die Daten weiterhin zu lange gespeichert werden und trotz der Tatsache, dass sie gleich paketweise und ohne einen ausreichenden Rechtsschutz an die USA geliefert werden.

Besonders fatal: Gerät Max Mustermann – ob nun berechtigt oder nicht – aufgrund einer Überweisung in ein verdächtiges Land in das Visier der US-Fahnder, werden künftig nicht nur seine persönlichen Daten, sondern zugleich auch die Daten zahlreicher weiterer Personen aus Mustermanns Stadt, Region oder Land, die ebenfalls Überweisungen in das betreffende Land getätigt haben, durchleuchtet. Gespeichert werden soll unter anderem der Absender einer Überweisung, der Empfänger, die Kontonummer, die Adresse sowie die Personalausweis-Nummer. Die US-Fahnder speichern die Daten insgesamt für eine Dauer von fünf Jahren.

Die von der Ausspähung Betroffenen erfahren erst davon, wenn sie bei den nationalen Datenschutzbehörden Auskunft über die Verwendung ihrer Angaben verlangen. Einen derartig unverhältnismäßigen Generalverdacht zum Preis eines fragwürdigen Sicherheitsgewinns lehnen wir ab. Es ist aus unserer Sicht äußerst bedauerlich, dass die europäischen Unterhändler, aber auch die deutsche Bundesregierung die erheblichen Zweifel an dem Abkommen in seiner jetzigen Ausgestaltung in den Wind geschlagen haben.

Peinlich ist, dass die konservativen Europaabgeordneten, aber auch die Parlamentarier von SPD und Liberalen das jetzige Abkommen als Durchbruch feiern. Vielmehr handelt es sich um eine schwere Niederlage für den europäischen Datenschutz: Mit ihrem Vorgehen verhindern die Abgeordneten letztendlich einen erhöhten Rechtsschutz für Europas Bürgerinnen und Bürger und schwächen die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments bei künftigen Verhandlungsrunden nachhaltig.