Zur heute durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Dr. Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir teilen die Skepsis zahlreicher Datenschützer und des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur geplanten Volkszählung 2011 und sehen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim sogenannten Zensus-Gesetz. Bei einer Datensammlung diesen Ausmaßes ist der Staat in der Pflicht, besonders hohe Kriterien an eine verfassungs- und datenschutzrechtlich einwandfreie Ausgestaltung des Verfahrens anzulegen. Das bislang geplante Verfahren genügt jedoch längst nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung.

Beispielsweise fehlt ein praktikables Anonymisierungs- und Verschlüsselungskonzept. Es ist völlig inakzeptabel, dass bei der Erstellung von Gebäude- und Wohnungsregistern die Möglichkeit der Zuordnung von Immobilien an Personen auch im Nachhinein und damit über den Erhebungszweck hinaus möglich ist. Dadurch wird einer möglichen Erstellung von Personenprofilen Tür und Tor geöffnet. Auch gesetzlich muss einwandfrei sichergestellt sein, dass der gewaltige, nicht-anonymisierte Datenbestand vor unbefugten Zugriffen geschützt wird.

Beim Verfahren gibt es noch ganz erhebliche Missstände: Die Daten sollen beispielsweise nicht sofort nach einem Abgleich wieder gelöscht, sondern für vier Jahre gespeichert werden. Außerdem unterliegen die erhobenen Daten keiner strikten Zweckbindung. Im Gesetz fehlt bislang jede Garantie, dass die von den Statistikbehörden gesammelten Daten nur durch diese verarbeitet und nicht an Verwaltungsbehörden weitergegeben werden.

Die Bundesregierung muss die Sorgen der Bürger und der Datenschutzbeauftragten ernst nehmen, wenn sie nicht will, dass die Volkszählung in Karlsruhe gekippt wird.