Zur Diskussion um den Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesrat erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion:

Effektiver Datenschutz sieht anders aus. Der Entwurf der Bundesregierung legalisiert anlasslose Rasterfahndungen ganzer Belegschaften. Kameras könnten künftig in nahezu jeder Ecke von Betrieben aufgehängt werden; die Unsicherheit über mögliche Ausspähungen von E-Mails und Internet bliebe erhalten. Zudem ist der Entwurf ein unverständliches und bürokratisches Monstrum. Ausgerechnet dieser für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so wichtige Gesetzestext ist nicht einmal mehr für Juristen nachvollziehbar. So wird kein Vertrauen in den Schutz vor Überwachung am Arbeitsplatz geschaffen. Selbst unionsregierte Länder kritisieren diesen Entwurf.

Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die genannten Probleme löst und den berechtigten Forderungen der Bundesländer bereits Rechnung trägt. Unser Gesetz hatten wir in der Sommerpause online zur Diskussion gestellt, öffentlich mit Interessierten diskutiert und die berechtigten Kritikpunkte anschließend in den Gesetzesentwurf eingearbeitet.

Im Gegensatz zur Bundesregierung fordern wir in unserem Gesetz unter anderem:

– Eine strikte Begrenzung der Videoüberwachung und eine klare Absage an den Einsatz von Kameras zur Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten.
– Eine klare Regelung, dass bei einer geduldeten privaten Nutzung von E-Mails, Internet und Telefon im betrieblichen Kontext eine Inhaltskontrolle ausgeschlossen bleibt.
– Eine Begrenzung der ausgeuferten Praxis betriebsinterner Rasterfahndungen („Screening“) auf konkrete Verdachtsfälle von Korruptionsstraftaten.
– Erweiterte Mitspracherechte bei der Erarbeitung und Durchsetzung von beschäftigtendatenschutzrechtlichen Regelungen für Betriebsräte und betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Unser Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, das Vertrauen der Beschäftigten in die Geltung und Durchsetzung ihrer Grundrechte am Arbeitsplatz zurückzugewinnen. Der Bundesregierung gelingt dies mit dem vorgelegten Entwurf bedauerlicherweise nicht.