Zu den vom Innenminister vorgelegten Eckpunkten zum Internetdatenschutz erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik:

Die Hinwendung des Innenministers zum Internetdatenschutz ist zu begrüßen. Auch die angekündigten gesetzlichen Grenzen etwa für Profilbildungen bei Suchmaschinen und Gesichtserkennungsdiensten sind der Richtung nach richtig. Der Gesamtansatz des Papiers überzeugt jedoch nicht, der Innenminister bleibt eine überzeugende Regelung weiterhin schuldig.

Schon der Regelungsanspruch lediglich der „roten Linie“ bedeutet einen Rückschritt für die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer des Internet. Die Begründung der gesetzgeberischen Zurückhaltung mit Verweis auf das Internet als öffentlichem Raum ist angesichts des Drängens des Ministers auf anlasslose Vorratsdatenspeicherungen geradezu haarsträubend. Im Ergebnis wird damit ein effektiver Schutz auch und insbesondere im Internet verweigert. Wir fordern gesetzlich verbürgte Widerspruchsregelungen bei der Verarbeitung personenbeziehbarer Geodaten. Ansonsten bliebe die Umsetzung letztlich der Willkür der sich selbst verpflichtenden Unternehmen überlassen. Datenschutz ist Grundrechtsschutz gerade angesichts des informationellen Machtgefälles zwischen großen Webunternehmen undeinzelnen Nutzern. Ein Datenschutz Light für das Internet ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Netz birgt zwar erhebliche Risiken für das Persönlichkeitsrecht, ist aber beileibe nicht daseinzige oder vorrangige Problem des Internet. Besonders wichtig sind rechtliche Grenzen insbesondere hinsichtlich der Grundrechtseingriffe durch Erhebung und Speicherung und der generell immer umfassenderen Profilbildung der Nutzerinnen und Nutzer durch große Unternehmen. Die Abkehr des Innenministers vom bewährten Phasenmodell des Datenschutzes ist deshalb abzulehnen. Es genügt angesichts der Eingriffstiefen zum Beispiel bei Profilen von Betreibern sozialer Netzwerke auch nicht, auf Selbstverpflichtungen von Unternehmen zu warten. Gerade die Verhandlungen mit Google zu Street View haben zudem gezeigt, dass es dringender Klarstellungen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Datenschutzbestimmungen bedarf und die Durchsetzung des bundesdeutschen Rechts sichergestellt werden muss. Hiermit lässt der Entwurf des Ministers die Bürgerinnen und Bürger schlicht im Stich.