Zur Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens gegen das Internetunternehmen Google durch die EU-Kommission erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:

Suchneutralität gewährleistet die ungefilterte Bereitstellung von Suchmaschinenergebnissen. Sie ist von enormer Bedeutung für den freien und gleichberechtigten Zugang zu Wissen in der Informationsgesellschaft. Monopolstellungen einzelner Unternehmen können in diesem Bereich Meinungsbildungsprozesse negativ beeinträchtigen.

Wir begrüßen deshalb die Entscheidung der Europäischen Kommission, sich dieser Herausforderung anzunehmen. Angesichts der zentralen Bedeutung von Such- und Netzneutralität für den demokratischen Rechtsstaat ist es nur bedauerlich, dass die EU hier nicht früher tätig geworden ist, sondern erst auf die Beschwerden dreier Konkurrenzunternehmen reagiert.

Die Digitale Agenda der EU muss eine rechtliche Rahmensetzung zur Wahrung der Bürger- und Verbraucherrechte umfassen. Die Kommission muss Regeln für die elementaren Grundlagen eines demokratischen Internets setzen. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, Einblicke in die technologischen Grundlagen ihrer Geschäftsmodelle zu gewähren.

Wir haben deshalb den Antrag „Gegen das Zwei-Klassen-Internet – Netzneutralität in Europa dauerhaft gewährleisten“ in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf deutscher und europäischer Ebene für Netz- und Suchneutralität einzusetzen. Die Bundesregierung muss in diesem zentralen Feld ihrer Verantwortung gerecht werden.