Zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ESM erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz:

Das Urteil ist eine gute Nachricht für Europa und eine herbe Niederlage für die Anti-Europäer der CSU und der Linken. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere Auffassung: Der Fiskalvertrag wie der ESM sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Urteil pocht auf die Einhaltung der demokratischen Rechte des Deutschen Bundestages. Es stellt klar, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro beim ESM ohne die Zustimmung des Bundestages nicht erhöht werden darf. Das war auch immer unsere grüne Position.

Zum anderen dürfen einzelne Geheimhaltungsbestimmungen in den ESM-Verträgen nicht die Rechte des Bundestages auf Information und Unterrichtung begrenzen. Dies ist vor allem ein grüner Erfolg durch unsere vorherige erfolgreiche Klage beim Bundesverfassungsgericht. Ohne die Nachbesserungen hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle hätte es heute für die Bundesregierung düster ausgesehen.

Das Gericht billigt mit seinem Urteil eine begrenzte Vergemeinschaftung von Gewährleistungen in Europa. Die Bundesregierung aber sperrt sich immer noch gegen diese notwendigen Schritte und drängt damit die EZB in die Rolle der unfreiwilligen Retterin. Wir brauchen endlich einen Schuldentilgungspakt und eine europäische Bankenunion statt weiter nur mit zweitbesten Lösungen zu hantieren.