Zu seiner Wahl zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) erklärt Dr. Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Über das Vertrauen der Mitglieder des Deutschen Bundestags und die Wahl zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) freue ich mich sehr.

Seit langem beschäftige ich mich mit der Arbeit der Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat. Geheimdienste bleiben ein Fremdkörper in Demokratien. Daher bedarf es einer effektiven parlamentarischen Kontrolle.

Gerade vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte muss hier ein scharfes Auge auf die Strukturen und Arbeitsweisen geworfen werden – sowohl durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, aber auch und ganz besonders durch das Parlament.

Wie leicht sich ein gefährliches Eigenleben entwickeln und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt werden können, haben wir in den letzten Jahren im Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre in mühsamer Detailarbeit an´s Tageslicht gebracht.

Statt die rechtsstaatlichen Konsequenzen aus der Aufklärung zu ziehen und die bestehenden Defizite – sowohl der nachrichtendienstlichen Arbeit als auch der parlamentarischen Kontrolle – abzustellen, hat sich die Große Koalition entschlossen, klar rechtswidrige Praktiken im Nachhinein zu legalisieren und die parlamentarische Kontrolle zu erschweren. Hiermit müssen wir nun umgehen.

Gerade den durch Internet und Digitalisierung sich ergebenden neuen Möglichkeiten der technischen Fernmeldeaufklärung müssen wir uns als Parlament und Rechtsstaat mit aller Entschlossenheit stellen und verhindern, dass mühsam erkämpfte Schutzstandards im Namen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus weiter in Frage gestellt werden.

Zur Nichtwahl des AfD-Kandidaten:

Die von einzelnen Fraktionen im Vorfeld der Wahl öffentlich verbreitete Annahme, jeder Kandidat müsse automatisch auch eine Mehrheit erhalten, zeugt von einem gewissen Unverständnis gegenüber demokratischen Wahlverfahren. Letztlich ist es Ausdruck einer Haltung, die man dem vermeintlichen politischen Establishment gerne vorwirft.

 

Hintergrund:

Das Gremium ist für die Kontrolle der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesverfassungsschutzes (BfV) und des Militärischen Abschirmdienst (MAD) zuständig. In den Ausschuss wurden Stephan Mayer, Armin Schuster und Patrick Sensburg von der Union, Uli Grötsch und Burkhard Lischka von der SPD, Stephan Thomae von der FDP, Andre Hahn von der Linken und Konstantin von Notz von den Grünen gewählt. Der Vertreter der AfD verpasste die Mehrheit.