Zu den gerade vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten eines neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:

Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften ist seit Jahren ein Problem, das sich weiter zuspitzt. Das Fehlen von Lehrkräften, Pflegepersonal oder Handwerkerinnen und Handwerkern ist heute bereits allerorts deutlich zu spüren, gerade auch im ländlichen Raum der Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg.

Für die Unternehmen ist der Personalmangel neben der aktuellen Energiekrise das derzeit größte Geschäftsrisiko. Besonders die kleinen und mittleren Betriebe haben Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden und ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass wir pro Jahr 400.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer benötigen, um unsere Wirtschaft am Laufen zu halten.

Auch das Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg sind nicht zuletzt angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft dringend auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Gerade die Handwerksbetriebe und mittelständischen Unternehmen werden von der geplanten Neuregelung profitieren.

Um dem Arbeitskräftemangel entschlossen zu begegnen, sind wir auf ein modernes Einwanderungsrecht angewiesen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden wir unter anderem rechtliche Hürden bei der Arbeitskräfteeinwanderung deutlich senken und eine einfachere und schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse ermöglichen.

Aus zahlreichen persönlichen Gesprächen mit Unternehmen und Betrieben in der Region habe ich mitgenommen, dass das Anwerben ausländischer Arbeitskräfte häufig an bürokratischen Hürden scheitert. Hier werden wir durch einfachere und schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse und digitalisierten Prozessen gegensteuern.

Darüber hinaus setzen wir auf die Schaffung einer echten Willkommenskultur, die unkomplizierten Familienmitzug, gut ausgestattete Migrationsberatungsstellen und konsequente, präventiv ansetzende Antirassismus-Arbeit einschließt.