Anlässlich des Förderaufrufs „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:

Gern möchte ich in meinem Wahlkreis auf den Start der Förderrunde 2023 des Investitionsprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufmerksam machen.

Das Förderprogramm liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und ermöglicht es, kommunale Vorhaben und Investitionen direkt aus dem Bundeshaushalt zu fördern.

Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, der sog. Klima- und Transformationsfonds, leistet einen wesentlichen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung, indem er die gezielte Entwicklung, Vernetzung, Umsetzung und Modernisierung von Grün- und Wasserflächen-Infrastruktur fördert. Insbesondere städtische und stadtnahe Freiräume sind vom Klimawandel besonders bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten und integrierenden Herangehensweise und Erprobung bedürfen.

Das Programm setzt auf Städte und Gemeinden, die – auch im Projektverbund – Klimaschutz und Klimaanpassung hochwirksam fördern wollen und deshalb Projekte mit hohem Innovationspotential, hohem Investitionsvolumen und hoher fachlicher Qualität einreichen, die zeitnahe umgesetzt werden sollen. Die Möglichkeiten sind weit gefasst und nicht abschließend. Die Projekte können sogar schon vorhandene kommunale Strategien und Maßnahmen unterstützen oder ergänzen.

Der Bund unterstützt ab einer beantragten Fördersumme von mindestens 500.000 €. Die Zuschusshöhe des Bundes auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt bis zu 75 %.  Im Falle einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil nochmals reduzieren. Auch Dritte können bis zu einem bestimmten Sockelbetrag in die Förderung einbezogen werden.

Ab sofort können Städte und Gemeinden bis einschließlich 15. September 2023 Skizzen zur Förderung von Projekten einreichen.

Es lohnt sich, daran teilzunehmen. Es würde mich sehr freuen, eine Kurzfassung eingereichter Anträge aus meinem Wahlkreis zu erhalten. Städte und Gemeinden können ihre Kurzfassungen an mein Wahlkreisbüro schicken: konstantin.notz.wk@bundestag.de

Folgender Link führt zum Förderaufruf und allen weiteren genötigten Unterlagen:

http://www.bbsr.bund.de/klima-raeume <http://www.bbsr.bund.de/klima-raeume>