Zum aktuellen Förderaufruf aus dem Kulturstaatsministerium erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:

Ich freue mich sehr, dass wir trotz einer insgesamt schwierigen Haushaltslage auch dieses Jahr die Möglichkeit haben, kommunale Investitionen direkt aus dem Bundeshaushalt zu fördern. Mit dem „Denkmalschutz Sonderprogramm XIII“ haben Antragsberechtigte auch in meinem Wahlkreis die Chance, maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten für denkmalschutzrelevante Vorhaben finanziert zu bekommen.

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer. Anträge müssen bis zum 19. April 2024 eingegangen sein. Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sowie reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Die Landesdenkmalschutzbehörde muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Achtung: Die Fristen der einzelnen Landesbehörden können ggf. schon deutlich früher enden.

Bereits im letzten Jahr haben einige tolle Projekte in meinem Wahlkreis von Förderungen profitiert, so zum Beispiel die Kirchengemeinde Siebeneichen für die Restaurierung der Orgel der St.-Johannis-Kirche außerdem im Kreis Segeberg die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Vicelin-Schalom.

Über einen Hinweis von Antragsstellerinnen und Antragstellern zu Bewerbungen aus den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg an mein Wahlkreisbüro (konstantin.notz.wk@bundestag.de) würde ich mich sehr freuen – um die Vorhaben als zuständiger Abgeordneter gegebenenfalls politisch unterstützen zu können.

Hintergrundinformationen:

Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Weiterführende Informationen finden sind hier zu finden