Zum Inkrafttreten des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ am 01. März 2024, erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:

Der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften ist weiterhin enorm und betrifft nahezu alle Branchen. Dieser Mangel an Arbeitskräften ist längst ein echtes Standortrisiko für Schleswig-Holstein. Unsere Wirtschaft und der gesellschaftliche Wandel leiden darunter, dass schlichtweg Personal fehlt, um Solaranlagen zu installieren, unsere Kinder zu unterrichten oder den steigenden Bedarf in der Pflege zu decken. Unser Sozialsystem wird vor weitere große Herausforderungen gestellt, wenn demnächst die Generation der sogenannten „Baby-Boomer“ in Rente geht.

Um diese Herausforderungen zu meistern, müssen wir jedes Jahr rund 400.000 Arbeitskräfte aus dem Ausland langfristig von Arbeit und Ausbildung in Deutschland überzeugen. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir die Weichen gestellt, um Deutschland als Einwanderungsland endlich attraktiver zu machen. Am 1. März 2024 treten nun weite Teile des Gesetzes in Kraft. Davon profitieren auch ganz konkret unsere Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Wir setzen auf berufspraktische Erfahrung, weniger auf die formale Gleichwertigkeit zur deutschen Berufsausbildung. Was am Ende zählt, ist die tatsächliche berufliche Qualifikation. Wer einen Arbeitsvertrag bekommt und Erfahrung nachweisen kann, wird nicht länger durch bürokratische Verfahren daran gehindert, zu arbeiten.

Studien zeigen, dass familiäre Verpflichtungen im Heimatland ein häufiger Grund sind, dass Fachkräfte wieder aus Deutschland abwandern. Das ist ein schmerzhafter Verlust für die betroffenen Unternehmen. Daher machen wir das Einwanderungsrecht familienfreundlicher. Wer für den Lebensunterhalt von Eltern oder Schwiegereltern sorgen kann, muss sich nicht länger zwischen Job oder Familie entscheiden. Wir wandeln die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel um. Damit schaffen wir sowohl für Auszubildende in Duldung als auch für ihre Arbeitgeber langfristige Perspektiven: Auszubildende können sich eine Zukunft in Deutschland aufbauen. Betriebe wiederum können zukünftig bei erfolgreicher Ausbildung zuverlässig mit direkt verfügbaren Fachkräften rechnen.