Zum einjährigen Bestehen des Chancenaufenthaltsrechts erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wirkt. Nach vielen Jahren der aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit bekommen die Betroffenen endlich eine Perspektive, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in Deutschland aufbauen zu können. Davon profitieren wir alle. Die Wirtschaft, die vielerorts händeringend nach Arbeitskräften sucht, hatte schon lange einen solchen pragmatischen Weg eingefordert. Das Gesetz hilft auch den Kommunen, da Geduldete künftig selbst für sich sorgen können. Dies Zahlen sind sehr ermutigend.

Meine Abfrage bei den Behörden der Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg von Ende Februar zeigt eine sehr erfreuliche Entwicklung. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. So wurden im Kreise Herzogtum-Lauenburg von 349 potenziell begünstigten Personen 278 Anträge gestellt, wovon  bereits 184 Aufenthaltstitel erteilt werden konnten. Nur 4 Personen erhielten aufgrund von Straftaten eine Ablehnung.

In Stormarn, wo geschätzt 300 potenziell Begünstigte Personen wohnen, konnten von 263 Anträgen sogar 214 positiv beschieden werden. Mit 25 Ablehnungen (davon etwa 12 aufgrund von Straftaten), profitiert auch in diesem Kreis die überwiegende Mehrheit der begünstigten Personen von dem neuen Gesetz.

Im Kreis Segeberg wurden im vergangenen Jahr 341 Anträge gestellt. Danach konnten bisher 281 vorübergehende Aufenthaltstitel erteilt werden, 36 mussten versagt werden.

Das Erfolgsmodell sollte weitergeführt werden, damit zukünftig noch mehr Menschen davon profitieren können. Das Bundesinnenministerium sollte dies bei einer künftigen Reform berücksichtigen und den Stichtag auf den Prüfstand stellen. Das Chancenaufenthaltsrecht wirkt außerdem vor allem dort, wo die potenziell Begünstigten direkt angesprochen wurden.

Hintergrund:

Das „Chancen-Aufenthaltsgesetz“ trat im Januar 2023 in Kraft. Geduldete Migranten, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, können so eine „Kettenduldung“ ohne Perspektive überwinden und ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Voraussetzungen sind, dass ihre Identität klar ist, sie nicht straffällig wurden und dass sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gefordert wird zudem ein eigenes Auskommen und der Nachweis von Sprachkenntnissen auf A 2-Niveau (elementare Sprachverwendung). Den Bewerbern wird eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis eingeräumt, um alle geforderten Nachweise zu erbringen.