Zur Veröffentlichung des 32. Tätigkeitsberichts des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Digitales:

Der rasante technologische Fortschritt dieses Jahrzehnts bringt neben vielfältigen Chancen auch große gesetzgeberische Herausforderungen mit sich. Durch ihre ausgewiesene Expertise sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie sein gesamtes Team auch im vergangenen Berichtszeitraum Garanten für gute Gesetzgebung, einen effektiven Grundrechtsschutz und mehr staatliche Transparenz. Für dieses Engagement danken wir sehr.

Der 32. Tätigkeitsbericht des BfDI weist einmal mehr auf die herausragende Bedeutung des effektiven Schutzes der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Wandel hin. Während Kritiker häufig noch immer die längst widerlegte Mär vom Datenschutz als Innovationshemmer verbreiten, werden Deutschland und Europa mehr und mehr zum Tonangeber in der grundrechtswahrenden Regulierung neuer Technologien. Hierdurch wird auch eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz erreicht, die zentral für die tatsächliche Nutzung neuer digitaler Angebote und Anwendungen ist.

Die Empfehlungen des BfDI nehmen wir sehr ernst und mahnen an, diese in den zukünftigen und fortlaufenden Gesetzgebungsprozessen noch intensiver zu beachten. Von den zuständigen Ministerien erwarten wir die rasche Umsetzung der bisher noch unbearbeiteten Vorhaben des Koalitionsvertrags. Insbesondere die zeitnahe Etablierung einer effektiven KI-Aufsichtsstruktur, die Schaffung eines zeitgemäßen Beschäftigungsdatenschutzes sowie klare Rechtsgrundlagen und geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz komplexer Datenanalysetools durch Polizei und Nachrichtendienste erfordern einen sehr sensiblen Umgang mit personenbeziehbaren Daten.

Auch als Grüne mahnen wir eine baldige Erarbeitung und Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bundestransparenzgesetz an. Der Tätigkeitsbericht des BfDI macht deutlich, dass dem ambitionierteren Vorhaben nach wie vor nicht die notwendige Priorität eingeräumt wird. Das Bundesinnenministerium ist nun in der Verantwortung, den Empfehlungen Taten folgen zu lassen.

Wir bedanken uns ausdrücklich und im Namen der gesamten grünen Bundestagsfraktion bei Prof. Ulrich Kelber und seinem gesamten Haus für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Im Amt des BfDI sehen wir eine entscheidende Anlaufstelle zur Verteidigung unserer Grundrechte und wähnen uns bei der raschen Neubesetzung auf einem guten Weg.