Zur geplanten Pflichtabgabe für Hersteller von Einwegplastik, erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Segeberg:

Weggeworfenes Einweggeschirr, Verpackungen oder Zigarettenstummel – allein für die Entsorgung dieser Produkte zahlen Kommunen jährlich hohe Summen, deutschlandweit zwischen 450 und 700 Millionen Euro. Durch das Einwegkunststofffondsgesetz und der damit verbundenen Abgabe auf Einwegplastik sind die Hersteller künftig in der Pflicht, sich an Entsorgungskosten zu beteiligen.

Endlich beteiligen sich auch die Hersteller als Mitverursacher der Müllberge an der Beseitigung des Plastikmülls aus dem öffentlichen Raum. Auch für die Region bedeutet das eine Entlastung unserer kommunalen Entsorgungsunternehmen. Das Geld, das wir vorher für die Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aufwenden mussten, können wir nun an sinnvolleren Stellen einsetzen.

Das Gesetz sieht vor, dass Verpackungshersteller in einen Fonds einzahlen, den die Expertinnen und Experten des Umweltbundesamtes verwalten. Die Einnahmen werden anteilig an Städte und Gemeinden weitergegeben, um die Entsorgung bestimmter Einwegplastikprodukte zu finanzieren. Nach Schätzungen bekämen Städte und Gemeinden bundesweit so rund 400 Mio. Euro/Jahr zurück.

Als Koalitionsfraktionen konnten wir den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch an entscheidenden Stellen nachbessern. So wird das Gesetz früher als geplant evaluiert, um mögliche weitere Einwegprodukte aufzunehmen. Außerdem wurde auch der Müll von Feuerwerkskörpern  ins Gesetz aufgenommen und Vereinfachungen für die beteiligten Hersteller durchgesetzt. Gemeinsam mit der seit Januar gültigen Mehrweg-Angebotspflicht sorgt die Abgabe für deutlich weniger Müll. Von weniger Plastikmüll in Parks, in Gewässern oder Wäldern profitieren wir alle.