Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Schufa erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Wir begrüßen, dass der EuGH heute den Verbraucherschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt hat. Das Urteil ist insofern nicht überraschend, als dass es sehr weitgehend auf der Linie des Gutachtens von Generalanwalt Pikamäe liegt.
Die Erstellung und Verwendung von Score-Werten ist demnach eine automatisierte Entscheidung nach Art.22 DSGVO, die die Verordnung ausdrücklich ausschließt. So ist es nicht zulässig, dass anhand eines Score-Wertes automatisiert über Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden wird. Demnach stehen die derzeitige Erstellung und Verwendung von Score-Werten bei der SCHUFA, aber auch zahlreichen anderen Auskunfteien ab sofort nicht mehr auf rechtssicheren Beinen.
Gleichzeitig wird schon jetzt offen darüber nachgedacht, wie eine Aufweichung des EuGH-Urteils erwirkt werden könnte. Mit einer Anpassung des §31 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bestünde vermutlich die Möglichkeit, Ausnahmen für Auskunfteien zu schaffen. Bezüglich der Schaffung einer solchen Ausnahmeregelung haben wir große Bedenken. Völlig klar ist, dass diejenigen, die eine solche Ausnahme fordern, darlegen müssen, wie sie mit den jüngsten Vorgaben des EuGH in Einklang zu bringen wäre und umfangreiche Auskunftsrechte garantiert werden.
Wir wissen noch immer viel zu wenig darüber, welche persönlichen Daten der SCHUFA und anderen Auskunfteien vorliegen, wie die einzelnen Daten zu hoch aussagekräftigen Profilen verknüpft, bewertet und gewichtet werden. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle auch weiterhin dringend mehr Rechte für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Urteil bietet die Chance.
Schon lange fordern wir mehr Transparenz bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien. Sie ist die Grundlage für bessere Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten. Zentral ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig einfach, verständlich und auf einen Blick erfahren, welche Daten sich positiv oder negativ auf die jeweilige Entscheidung auswirken und ob der von der SCHUFA berechnete Score-Wert tatsächlich plausibel ist. Doch Transparenz über gespeicherte Daten allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Bewertungen auch anfechten können.
Die Geschäftsgrundlage der SCHUFA und anderer Auskunfteien ist mit der heutigen Entscheidung des EuGH ins Wanken geraten. Die seit langem aufgezeigten Defizite sind groß. Wenn das Geschäft der SCHUFA und Co. eine Zukunft haben soll, dürfen sich die Auskunfteien nicht länger belastbaren und vertrauensstiftenden Neuerungen verschließen.